Vertiefte Überprüfung
Die Vertiefte Überprüfung nach DIN 19 700 muss an Stauanlagen in angemessenen Zeitabständen (ggf. in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential) durchgeführt werden. Sie umfasst alle relevanten Sicherheitsnachweise, für die sich Veränderungen der Eingangsparameter ergeben haben, mit den aktuell gültigen Kennwerten und nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften. So soll sichergestellt werden, dass der Sicherheitsstandard auch über Personal- und/oder Eigentümerwechsel sowie normative Anpassungen hinaus gewahrt bleibt. Sie ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.