Vertiefte Überprüfung

Die Vertiefte Überprüfung nach DIN 19 700 muss an Stauanlagen in angemessenen Zeitabständen (ggf. in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential) durchgeführt werden. Sie umfasst alle relevanten Sicherheitsnachweise, für die sich Veränderungen der Eingangsparameter ergeben haben, mit den aktuell gültigen Kennwerten und nach den jeweils gültigen technischen Vorschriften. So soll sichergestellt werden, dass der Sicherheitsstandard auch über Personal- und/oder Eigentümerwechsel sowie normative Anpassungen hinaus gewahrt bleibt. Sie ist der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Zerstörungsfreie / zerstörungsbehaftete Prüfungen

Im Rahmen des Monitorings und zu Bestandsaufnahmen werden Baustoffprüfungen sowie Funktionsfähigkeitsprüfungen durchgeführt. Diese können entweder zerstörungsfrei am Bauwerk durchgeführt werden (z.B. Thermographie, visuelle Überprüfung) oder mit Störungen einhergehen (z.B. Bohrkernentnahme). Letztere gehen jedoch nicht mit langfristigen Beeinträchtigung der Stand- oder Tragsicherheit oder Funktionsfähigkeit der Bauwerke einher, da sie durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden können (z.B. sach- und fachgerechtes Verschließen von Bohrkernlöchern).